Inkasso Ablauf

Wir sind in allen Stadien des Inkasso zu Hause und stehen über die gesamte Dauer einer Forderungsangelegenheit an Ihrer Seite. In welche Teilabschnitte sich die Realisierung Ihres zahlungsgestörten Falles gliedert, bzw. gliedern kann, zeigen wir Ihnen gern.

Außerdem informieren wir Sie, welche einzelnen Maßnahmen Sie in welcher Phase der Inkassobearbeitung von uns erwarten können, und wir zeigen, wo, wann und warum wir Ihre Hilfe brauchen können. Beispielsweise, wenn es darum geht, detaillierte Schuldnerdaten zu bekommen, um Ihre offenen Posten mit maximaler Effizienz zu verfolgen. Oder im Zusammenhang mit der Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens, der Zwangsvollstreckung und der Überwachung Ihrer Titel.

Inkasso ist für uns eine Partnerschaft, in der wir gern für Sie aktiv sind. Mit Übergabe an uns gehen Sie keinerlei finanzielles Risiko ein. Alle Schritte, die Sie in der Bearbeitung Geld kosten könnten, sprechen wir selbstverständlich vorher mit Ihnen ab.

Wir freuen uns schon jetzt auf die Zusammenarbeit!

Inkassofall übergeben

Vorgerichtliches Inkasso

Verleihen Sie Ihren Forderungen Nachdruck. Ihr Schuldner ignoriert Ihre Unternehmensmahnungen und ist trotz mehrfacher Erinnerung zahlungsunwillig? Unser Inkassoservice führt oft schon außergerichtlich zur erfolgreichen Realisierung offener Forderungen.

Indem Sie uns die komplette Durchführung des außergerichtlichen Inkassos übertragen, sparen Sie nicht nur Zeit, sondern verleihen Ihrer berechtigten Forderung auch Brisanz. Oft genügt alleine ein Mahnschreiben auf dem Briefpapier eines renommierten Inkassodienstleisters, um die Ernsthaftigkeit Ihres Forderungsanspruches zu untermauern. Erfahrungsgemäß wird das Gros der offenen Forderungen schon nach der ersten oder zweiten Inkassomahnung beglichen.

 
Alles zum vorgerichtlichen Inkasso
  • Notwendiger Weckruf

    Weckruf für Schuldner

    Unsere 1. Mahnung verschicken wir noch am selben Tag, an dem Sie uns Ihren Fall übergeben. Damit liegt das erste Schreiben Ihrem Schuldner bereits wenige Tage, nachdem Sie uns Ihren offenen Posten zur Bearbeitung übergeben haben, vor.

    Das sorgt für einen straffen Ablauf von Beginn an, ohne unnötige Zeitverluste. Die erste Mahnung ist häufig der notwendige Weckruf, den es in einer Forderungsangelegenheit braucht.

  • Am Ball bleiben

    Am Ball bleiben

    14 Tage nachdem wir unsere erste Mahnung verschickt haben, bekommt Ihr Schuldner Mahnung Nummer 2. Selbstverständlich nur, wenn auf die erste Mahnung noch keine Reaktion erfolgt ist.

    Unser zweites Mahnschreiben unterstreicht die Ernsthaftigkeit der Forderungssache und führt regelmäßig zum vorgerichtlichen Realisierungserfolg.

  • Beherzter Appell

    Professionelle Schulderkommunikation

    Reagiert Ihr Schuldner auch auf unser zweites Mahnscheiben nicht und haben wir eine Telefonnummer, engagieren wir uns im professionellen Telefoninkasso. Im direkten Gespräch lassen sich Rückfragen klären und vor allem geeignete Lösungen finden, um die Angelegenheit aus der Welt zu schaffen.

    Telefoninkasso ist der Dreh- und Angelpunkt wenn es darum geht, dem mediativen Ansatz im Forderungsmanagement Rechnung zu tragen.

Gerichtliches Mahnverfahren

Wir übernehmen für Sie die Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens, d.h. wir stellen Ihren Mahnantrag beim zuständigen Mahngericht. Damit sorgen wir dafür, dass Ihre Anspruchsabwicklung gegen den Schuldner abgesichert und gegen die Verjährung gehemmt wird. Die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens verleiht Ihren Ansprüchen nicht nur zusätzlichen Nachdruck, sondern ist auch der erste Schritt für die Erwirkung eines Titels, der Ihre Forderung 30 Jahre lang absichert.

 
 

Wir entlasten Sie gerne bei der Einleitung und Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens. Als ihr verlässlicher Partner sorgen wir dafür, dass Sie keine wichtigen Fristen versäumen und agieren in Ihrem Interesse.

 
 
Alles zum gerichtlichen Mahnverfahren
  • Der Einstieg ins gerichtliche Mahnverfahren

    Einstieg ins gerichtliche Mahnverfahren

    Mit dem Antrag auf Mahnbescheid beim zuständigen Mahngericht leiten wir das gerichtliche Mahnverfahren ein. Daraufhin wird der Mahnbescheid erlassen und geht Ihrem Schuldner in amtlicher Zustellung zu.

    Der Mahnantrag hemmt Ihre Forderung gegen die Verjährung und ist der erste wichtige Baustein, wenn es darum geht, den Titel zu erwirken, der Ihre Forderung absichert.

  • Ihren Titel im Blick

    Antrag auf Vollstreckungsbescheid

    Der zweite Schritt im gerichtlichen Mahnverfahren ist der Antrag auf Vollstreckungsbescheid sowie dessen amtliche Zustellung an den Schuldner. Legt dieser innerhalb der gesetzlichen Frist keinen Einspruch ein, gilt der Vollstreckungsbescheid als sog. Titel. Damit ist Ihre Forderung für 30 Jahre abgesichert.

    Über diesen Zeitraum sind nun Vollstreckungsmaßnahmen möglich. Selbstverständlich begleiten wir Sie gern auch über das gerichtliche Mahnverfahren hinaus.

Zwangsvollstreckung

In der Zwangsvollstreckung kümmern wir uns um die Durchsetzung Ihrer titulierten Forderungen. Dann geht es darum, bspw. mit Gerichtsvollziehern zusammenzuarbeiten oder Pfändungen einzuleiten. Diese Maßnahmen richten sich dann entweder direkt gegen Ihren Schuldner oder gegen Drittschuldner, etwa die Bank oder den Arbeitgeber des Schuldners, wenn es um eine Konten- oder Lohnpfändung geht.

In der Zwangsvollstreckung kümmern wir uns darum, dass alle notwendigen Anträge, Aufträge und Nachweise termingerecht und natürlich fachlich einwandfrei an die richtige Stelle weitergegeben werden. Selbstverständlich bleiben wir in der Zusammenarbeit mit den Behörden für Sie aktiv und setzen uns für die zügige Durchführung der entsprechenden Maßnahmen in der Zwangsvollstreckung ein.

 
Alles zur Zwangsvollstreckung
  • Umstände prüfen. Möglichkeiten nutzen.

    Anders als im vorgerichtlichen Inkasso und im gerichtlichen Mahnverfahren geht es in der Zwangsvollstreckung weniger um die Einhaltung einer genauen Reihenfolge, sondern vielmehr darum, die rechtsstaatlichen Möglichkeiten sinnvoll und richtig zu nutzen. Um hier verlässlich entscheiden zu können, braucht es den Blick für die Lebensumstände des Schuldners. Dann kann die sinnvollste Maßnahme gewählt und beauftragt werden. Kurz: In der Zwangsvollstreckung ist taktisches Vorgehen gefragt.

    Profitieren Sie von unserer Erfahrung und setzen Sie auf unsere Profis in Sachen Zwangsvollstreckung. Wichtigste Maßnahmen sind folgende:

    • Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB)
    • Pfändungsauftrag an den Gerichtsvollzieher
    • Auftrag an den Gerichtsvollzieher zur Abnahme der Vermögensauskunft
    • Beauftragung eines Haftbefehls

Titelüberwachung

Unsere Titelüberwachung ist auf Langfristigkeit ausgerichtet. In diesem Unternehmensbereich geht es darum, Ihre Titel professionell zu bearbeiten und kontinuierlich für die Realisierung Ihrer abgesicherten Forderungen zu kämpfen. Über die gesamten 30 Jahre, die Ihr Titel gültig ist, überprüfen wir die wirtschaftlichen Verhältnisse Ihres Schuldners, damit uns keine Zugriffsmöglichkeiten entgehen.

Geben Sie Ihre Forderungen nicht auf, sondern setzen Sie lieber auf die langfristige Perspektive in der Titelüberwachung!

 
Alles zur Titelüberwachung

Ihre Optionen

Unsere Konditionen

Sie möchten wissen, wie genau unsere Konditionen für Ihren individuellen Inkassofall aussehen? Wir informieren Sie gern.

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