Ins gerichtliche Mahnverfahren einsteigen und die Verjährung von Forderungen hemmen.
Konsequentes Engagement für die rechtliche Absicherung Ihrer offenen Posten.
Langfristig und zielgerichtet Denken und Forderungen für die Zukunft absichern.
... ist der Einstieg in das gerichtliche Mahnverfahren. Das bedeutet, wir reichen den Mahnantrag direkt beim für Sie zuständigen Mahngericht ein, wo Ihr Antrag von einem Rechtspfleger bearbeitet wird. Nach Prüfung Ihres Antrages ergeht ein Mahnbescheid, der Ihrem Schuldner in amtlicher Zustellung zugeht. Wenn der Rechtspfleger einzelne Punkte am Mahnantrag moniert, übernehmen wir selbstverständlich das komplette Monierungsmanagement für Sie und arbeiten so lange an Ihrem Antrag, bis dieser einwandfrei und rechtssicher ist. Der Einstieg in das gerichtliche Mahnverfahren über den Antrag auf Mahnbescheid bringt für Sie gleich mehrere entscheidende Vorteile im Forderungsmanagement:
… ist der entscheidende zweite Schritt im gerichtlichen Mahnverfahren. Das Ziel, nämlich dass Ihre Forderung tituliert wird, rückt näher. Legt Ihr Schuldner innerhalb einer 14-tägigen Frist keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, stellen wir den Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheides. Nach erneuter Prüfung beim Mahngericht geht dieses Dokument Ihrem Schuldner ebenfalls in amtlicher Zustellung zu, und er erhält abermals Gelegenheit, sich mit der Forderungssache zu befassen. Dieses Prozedere sorgt für Fairness im gerichtlichen Mahnverfahren und gibt allen Parteien Gelegenheit, sich für ihre Interessen einzusetzen.
... wenn der Schuldner keinen Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegt. Nach der Einspruchsfrist von weiteren 14 Tagen ist Ihre Forderung für 30 Jahre abgesichert, und wir können gemeinsam über das weitere Vorgehen entscheiden.
Liegt Ihr Titel einmal vor, kümmern wir uns um die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Das bedeutet, wir nehmen Ihren Titel in die Zwangsvollstreckung und sorgen für ein professionelles Titelmanagement ganz in Ihrem Sinne. Die einzelnen Maßnahmen besprechen wir selbstverständlich individuell mit Ihnen, besonders dann, wenn Vollstreckungskosten im Raum stehen.
Ihre Titulierungsvorteile auf einen Blick:
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