Inkasso für die öffentliche Hand



Lösungen für niedergeschlage Forderungen

Im Inkasso für die öffentliche Hand geht es um zwei Typen von Forderungen, die jeweils individuelle Herangehensweisen erfordern: öffentlich-rechtliche Forderungen und privatrechtliche Forderungen

Die erste Variante können wir grundsätzlich nur dann bearbeiten, wenn der Kämmerer den offenen Posten als wohl uneinbringlich niedergeschlagen hat, für die zweite Variante steht uns von Anfang an das volle Instrumentarium im professionellen Forderungsmanagement zur Verfügung.


  •   Erfahrung im Umgang mit offenen Rechnungen für Kommunalleistungen
  •   Profis in der Bürgerkommunikation
  •   Perfekte Konditionen für die öffentliche Hand





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Inkasso bei öffentlich-rechtlichen Forderungen

Unter die Kategorie öffentlich-rechtliche Forderungen fallen unter anderem Folgene:


  • Hundesteuer
  • Gewerbesteuer
  • Bankensteuer
  • Vergnügungssteuer
  • Grundsteuer
  • Bußgelder

Grundsätzlich also alle Forderungsarten, die einen hoheitlichen Anspuchsbegünstigten haben. Pauschal lässt sich sagen, dass zu den öffentlich-rechtlichen Forderungen sämtliche Gebühren, Beiträge und Steuern zählen. Um solche Forderungen überhaupt an einen privaten Inkassodienstleister übergeben zu können, müssen sie niedergeschlagen sein. Hintergrund dieser Regelung sind die Datenschutzbestimungen der Länder, die dafür sorgen, dass sensible Daten, bspw. wieviel Umsatzsteuer ein Unternehmen nachzuzahlen hätte, nicht ohne Weiteres an Dritte gehen dürfen. Für uns eine sinnvolle Regelung!


Im Inkasso für niedergschlage öffentlich-rechtliche Forderungen muss es also auch darum gehen, eine Kommunikation zwischen Rathäusern und Schuldnern herzustellen, damit Urkunden, Papiere und Bescheide im Zweifel erneut zugestellt werden können.


Inkasso bei privatrechtlichen Forderungen

In der Kategorie privatrechtlicher Forderungen finden sich sämtliche kommunalen Ansprüche, die keinen hoheitlichen Charakter haben, bei denen die Kommune also als juristische Person auftritt. Dazu zählen unter anderem:


  • Mieten
  • Pachten
  • Verkäufe (bspw. Grundstücksverkäufe)

Anders als bei öffentlich-rechtlichen Forderungen können privatrechtliche Forderungen sofort ins Inkasso gegeben werden, und wir können direkt in die Realisierung starten.

Ihre Optionen

Sie möchten mit uns zusammenarbeiten? Einen oder mehrere Inkassofälle übergeben? Oder haben Sie noch Fragen zu unserem Inkasso? Interessiert es Sie, wie genau wir arbeiten? Möchten Sie wissen, welche genauen Konditionen wir Ihnen genau für Ihren Fall anbieten können? Oder wünschen Sie eine persönliche Beratung zu Ihrem Fall? Haben Sie vielleicht schon selbst erfolglos versucht, Ihre offene Forderung bei Ihrem Schuldner durchzusetzen? Sagen Sie uns einfach, wie wir Ihnen helfen können. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit!

Unser Inkasso Ablauf

Unser Inkasso ist professionell und zielgerichtet organisiert. Informieren Sie sich umfassend über unseren Ablauf.

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